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FORSCHUNGSGESUCHE AN DAS ASTRA

Vorgangsweise im Bereich «Tunnel» an das ASTRA

 

Das Bundesamt für Strassen (ASTRA) hat die Vorgangsweise für die Beantragung von Forschungsgeldern im Handbuch SBT (Strassen – Brücken – Tunnel) der Forschung im Strassenwesen festgeschrieben.

 

In diesem Zusammenhang wurde die FGU Forschungskommission für die Forschung im Bereich Tunnel geschaffen, welche die Forschungsgesuche in erster Instanz prüft und als Begleitkommission genehmigte Projekte betreut.

 

Meldung neues Forschungsprojektes / Einreichung des Kreditbegehren

  • Aufstarten der Formulare Nr. 2.1 und 2.2.
    Nr. 2.1 Kreditbegehren (Finanzen, Personelles)
    Nr. 2.2 Kreditbegehren (Projektinhalt)
    Bitte verwenden Sie die zum Download angebotenen Formulare. Diese enthalten bereits einige vorausgefüllte Felder.
  • Projekt-Nummer bei der Fachgruppe für Untertagbau anfordern unter Angabe des Namens und des Projekttitels.
  • Ausfüllen der Formulare 2.1 und 2.2. und Einreichung der ausgefüllten Formulare an die Fachgruppe für Untertagebau (per Mail).
    Bitte beachten Sie, dass das ASTRA eigene Honoraransätze besitzt (für Formular Nr. 2.1).
    Weiterhin bitten wir Sie, Ihr Begehren möglichst in den Formularen zu beschreiben und keine Beilagen zu erstellen. Das ASTRA wird Ihren Antrag in die ASTRA Datenbank übernehmen und Beilagen werden dabei nicht berücksichtigt.
  • Für die Mitglieder der Begleitkommission sind im Formular Nr. 2.1 unter 'Sachkosten' Sitzungsgelder zu berücksichtigen. Als Richtwert gilt pro Mitglied der BK 300 CHF.
  • Prüfung des Gesuches in erster Instanz durch die FGU Forschungskommission, fallweise unter Beizug von externen Experten.
  • Das weitere Vorgehen erfolgt unter Absprache mit dem Leiter der Forschungskommission und hängt mit dem Ergebnis der Prüfung durch die FoKo ab.

Die Gesuche müssen Folgendes enthalten:

  • CV des Projektleiters
  • Kostenplan (basierend auf geplante Personalmobilisation mit
    Stundenaufwand monats- bzw. quartalsweise für jeden Teilnehmer des
    Forschungsteams).

Hinweise für Gesuchssteller

  • Beim Forschungsgesuch ist klar zwischen der Zielsetzung ("wozu dient das Projekt?") und dem Gegenstand des Projektes ("was wird gemacht?") zu differenzieren.
  • Die Ergebnisse/Produkte und der Nutzen sollen sofort und klar ersichtlich sein.
  • Der Stand der Forschung ist gebührend zu beschreiben und der Bezug zur internationalen Forschungstätigkeit darzustellen.
  • Es wird erwünscht, dass ein Vergleich mit europäischen Standard-Dokumenten vorgenommen und erwähnt wird.

Strategische Vorgaben des ASTRA

Informationen bezüglich der strategischen Forschungsschwerpunkte des ASTRA finden Sie im Bericht 'Forschung im Strassenwesen;  Mehrjahresprogramm 2008 – 2011' (UVEK, Kommission für Forschung im Strassenwesen).

Weitere Informationen

Mit der Neuregelung der ASTRA Forschungsgesuche wurde die Administration der Forschung im Strassenwesen aus dem ASTRA ausgelagert und der Rapp Infra AG in Basel übergeben. Tel. 061 335 79 90

E-Mail: geschaeftsstelle.forschung juhui.antispam@protection.nospam rapp.ch

 

Auf der Homepage der Rapp Infra AG können sie weitere Informationen runterladen. http://www.rapp.ch/de/forschung-im-Strassenwesen

 
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